Da gibt es unterschiedliche Regelung.
Ein Kassenrezept muss innerhalb von 28 Tagen begonnen werden. Bei einem Rezept mit 6 Einheiten haben wir nach Beginn der Behandlung drei Monate Zeit es zu beenden, bei Rezepten mit mehr Einheiten sechs Monate.
Bei Kassenrezepten aus dem Krankenhaus muss das Rezept innerhalb von 7 Tagen begonnen und 12 Tage nach Entlassung abgeschlossen werden.
BG Rezepte müssen innerhalb von 14 Tagen begonnen werden und dürfen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
Bei Privatrezepten gelten keine konkretzen Vorschriften. Bitte sprechen Sie dies gegebenenfalls mit ihrer Kasse ab.