„3 G“ Regel gilt auch für die Physiotherapie
UPDATE :
Aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung vom 1.10.21 gilt die 3 G Regel nun nicht mehr für medizinische Behandlungen.
Update Januar ’22: Alle Behandlungen, die von einem Arzt verordnet wurden, unterliegen nicht der 3 G Regel. Für Wellnessbehandlungen ( Privatzahler Massagen ) gilt die 2 G + Regel.
Liebe Patienten, liebe Patientinnen,
aufgrund der neuen Corona Schutzverordnung in NRW gilt auch bei uns ab sofort die „3G Regel“.
Daher bitten wir alle geimpften und genesenen Patienten, bei der nächsten Behandlung den jeweiligen Nachweis vorzuzeigen, damit wir diesen dokumentieren können.
Für alle nicht geimpften/genesenen Patienten gilt: Vor jeder Behandlung muss ein negativer Schnelltest vorgezeigt werden ( nicht älter als 48 Stunden).
In der Innenstadt gibt es zahlreiche Testmöglichkeiten, wie z.B. an der Alten Post ( nur ca. 150 Meter entfernt).
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen lediglich ihren Schülerausweis bei uns vorzulegen.
Wir bitten Sie dies zu befolgen, da sonst keine Behandlung durchgeführt werden kann. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag | 9:00 – 19:30 |
Dienstag | 8:00 – 16:30 |
Mi + Do | 8:00 – 19:30 |
Freitag | 8:00 – 13:00 |