Die gesetzlichen Krankenkasse haben in dem Fall andere Vorgaben als die privaten Krankenkassen.

Bei den Privatrezepten darf jeder Therapeut die Therapiearten durchführen, die er entweder in der Ausbildung oder in Fortbildungen erlernt hat.

Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist dies anders. Krankengymnastik + Massage z.B. darf jeder Therapeut direkt nach Ausbildungsende durchführen. Für die Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät und manuelle Lymphdrainage ist ein extra Zertifikat notwendig, obwohl dies zum Teil Ausbildungsinhalt ist.