Bei gesetzlichen Rezepten: Innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung müssen wir das Rezept begonnen haben. Außer es ist der dringliche Behandlungsbedarf angekreuzt, dann haben wir nur 14 Tage Zeit. Bei Rezepten aus dem Krankenhaus haben wir nur 7 Tage Zeit das Rezept zu beginnen.
Bei BG Rezepten: Innerhalb von 14 Tage nach Ausstellung oder dem Datum, welches bei Physiotherapie Beginn eingetragen.
Bei Privatrezepten : Dort gibt es keine Fristen. Bei sehr alten Rezepten fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Krankenkasse nach.